Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 26 K 1054/11

Tenor

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger im Hilfefall der N.        M.     , geb. am 00.00.0000, 13.297,61 € zurückzuerstatten und 5% Zinsen über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit 22.02.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 1643/13
31. März 2015
1 K 1643/13 31. März 2015

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