Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 2797/10

Tenor

Das beklagte Land wird unter Änderung des Bescheides vom 21.01.2010 und des Widerspruchsbescheides vom 02.06.2010 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe in Höhe von 815,70 € zu bewilligen.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 4705/13
10. Juni 2015
10 K 4705/13 10. Juni 2015
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 3741/12
12. April 2013
19 K 3741/12 12. April 2013

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