Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 4705/13

Tenor

Das beklagte Land wird unter Änderung seines Bescheides vom 17.01.2013 und des Widerspruchsbescheides vom 03.07.2013 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe in Höhe von 451,45 € zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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