Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 151/13

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Beigeladene zu 2)  anzuweisen, die Besetzung der bei der Beigeladenen zu 2) ausgeschriebenen Stelle „Bereichsleitung Branchen“ mit Herrn M.      rückgängig zu machen und der Beigeladenen zu 2) zu untersagen, diese Stelle mit einem anderen Mitbewerber als der Antragstellerin zu besetzen und alles zu unterlassen, was eine Ernennung und Beförderung eines Mitbewerbers/einer Mitbewerberin in die vorgenannte Stelle bewirken könnte, und keinen Arbeitsvertrag oder Änderungsvertrag an eine Mitbewerberin/einen Mitbewerber auszuhändigen oder einen solchen zu unterschreiben und keine Höhergruppierung vorzunehmen, bevor nicht über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsaufassung des Gerichts erneut entschieden wurde und eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung der neuen Entscheidung an die Antragstellerin verstrichen ist.

Die Gerichtskosten des Verfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu 2) je zur Hälfte.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladenen zu 1) und 2) tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

2. Der Streitwert wird auf 18.640,54 Euro festgesetzt.


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