Anerkenntnisurteil vom Verwaltungsgericht Köln - 15 K 2321/12

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Hauptsache, soweit sie den Antrag auf Verpflichtung, über den Einspruch der Klägerin vom 11.11.2011 rechtsmittelfähig zu entscheiden beinhaltet, erledigt ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.


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