Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 118/14

Tenor

1.

Frau I. -L. T. , T1. Straße 00, 00000 Köln, wird beigeladen.

2.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

3.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

4.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

1.

Frau I.     -L.      T.      , T1.             Straße 00, 00000 Köln, wird beigeladen.

2.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

3.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

4.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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