Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 16 K 6226/13

Tenor

Der Wohngeldbescheid vom 2. September 2013 wird aufgehoben.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 23. September 2013 wird aufgehoben, soweit die Beklagte den Wohngeldbescheid vom 1. Februar 2013 für die Zeit vom 1. März 2013 bis 31. März 2013 um mehr als 50,00 Euro monatlich und für die Zeit vom 1. April 2013 bis 31. Juli 2013 um mehr als 88,00 Euro monatlich zurückgenommen hat und einen Betrag von mehr als 974,00 Euro zurückfordert.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 83 % und die Beklagte zu 17 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 100 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen