Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 2 K 6969/14

Tenor

Die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom

11. November 2014 (Az.: 00/000/0000/0000) und der Befreiungsbescheid der Beklagten vom 10. November 2014 (Az.: 00/000/0000/0000) werden aufgehoben.

Die Beklagte und die Beigeladenen tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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