Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 6782/14

Tenor

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 11 K 5959/18
22. September 2021
11 K 5959/18 22. September 2021

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