Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 5324/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Mehraufwand für die Kinderbetreuung in Höhe von 2.348,50 Euro nebst Rechtshängigkeitszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erstatten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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