Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 7039/15

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamtes vom 18.06.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.11.2015 verpflichtet, der Klägerin einen Aufnahmebescheid nach dem BVFG zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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