Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 9 L 1699/18

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500.000,- Euro festgesetzt.


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