Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 5208/18

Tenor

Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 15.03.2018 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 23.07.2018 verpflichtet, der Klägerin für die Betreuung des Kindes L.      J.        im Monat Februar 2018 eine laufende Geldleistung in Höhe von 682,00 € zu bewilligen.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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