Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 7 L 807/21

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen