Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 1497/21

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung L.    vom 11.02.2021 zu verpflichtet, die beabsichtigte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen der Klägerin und der Beigeladenen für zulässig zu erklären.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land. Außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e

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