Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 978/22

Tenor

  • 1. Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft darüber zu erteilen,

- welche Kenntnisse das Ministerium, namentlich Bundesministerin Lambrecht, über die Entstehung eines Fotos im Hubschrauber der Flugbereitschaft vom 13.04.2022 hat, das den Sohn von Bundesministerin Lambrecht zeigt,

- ob Bundesministerin Lambrecht das Foto am 13.04.2022 selbst angefertigt hat,

- ob der Ministerin oder ggf. weiteren Beteiligten aus dem Ministerium bekannt war, dass ein am 13.04.2022 aufgenommenes Foto aus dem Helikopter in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht würde/es beabsichtigt war, ein solches Foto zu veröffentlichen,

- und falls dies nicht bekannt war, wann (Datum) dies dem Ministerium, namentlich Bundesministerin Lambrecht, auf welche Weise bekannt geworden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

              Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen