Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 1318/22

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstands wird auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.


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