Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 5 L 339/24

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie auf Beiordnung von Rechtsanwalt E. aus Köln wird abgelehnt.

2. Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 1065/24 gegen die Wohnsitzauflage des Antragsgegners vom 22.01.2024 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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