Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 M 33/24

Tenor

Die der Vollstreckungsschuldnerin mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 11.03.2024 im Verfahren 2 M 3/24 angedrohte Ersatzvornahme wird festgesetzt; mit der Ausführung der Ersatzvornahme wird der Vollstreckungsgläubiger beauftragt.

Die Vollstreckungsschuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens.


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