Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 8 K 1493/22

Tenor

Der dem Beigeladenen von der Oberbürgermeisterin der Beklagten erteilte Vorbescheid vom 20. Dezember 2021, Az. N01, wird aufgehoben .

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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