Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 4 L 1110/03

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 3. Die anderen Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

3. Der Streitwert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.


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