Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 4 L 935/04

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die beim J. am Dienstort T. im Fachbereich ..., Dezernat ..... zur Verfügung stehenden fünf Stellen eines Kursleiters nicht mit den Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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