Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 1 K 2883/06

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 03.08.2006 verpflichtet, dem Kläger einen positiven Bauvorbescheid für eine Paintballanlage auf seinem Grundstück Gemarkung C. , Flur 22, Flurstück 493 gemäß seinem Bauantrag vom 19.06.2006 mit der Maßgabe, dass

die Einsichtnahme durch eine geschlossene Halle verhindert wird, - Kindern und Jugendlichen sowie Personen, die dem Paintballbetrieb lediglich als Zuschauer beiwohnen wollen, der Zutritt zu der Halle verboten wird, - das Tragen von Tarnkleidung, Uniformen oder ähnlichen Kleidungsstücken auf dem Spielgelände unterbunden wird, - die Verwendung von Farbmarkierungskugeln (Paintballs) mit roter oder rötlicher Farbe verboten wird, der Paintball-Spielbetrieb ausschließlich in den Formen "Central Flag" oder "Capture the Flag" gemäß dem Regelwerk der Millenium Series bzw. gemäß der Deutschen Paintballliga zugelassen wird,

zu erteilen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.


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