Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 479/07

Tenor

Auf die Erinnerung der Antragsteller wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Minden vom 07.05.2008 geändert.

Die nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 07.11.2007 zu erstattenden Kosten werden auf 3.897,78 EUR (2.215,78 EUR + 1.682,00 EUR) festgesetzt, die von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen je zur Hälfte zu tragen sind.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beigeladene und die Antragsgegnerin je zur Hälfte.


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