Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 9 K 1890/09

Tenor

Soweit das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist, wird es eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.


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