Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 9 K 2355/10

Tenor

Auf die Erinnerung des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 17.11.2011 dahingehend geändert, dass die nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 27.10.2011 von dem Kläger an den Beklagten zu erstattenden Kosten auf 27,30 EUR festgesetzt werden.

Im Übrigen wird die Erinnerung des Klägers zurückgewiesen.

Der Kläger trägt 1/5, der Beklagte 4/5 der Kosten des Erinnerungsverfahrens, für das keine Gerichtsgebühren erhoben werden.


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