Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 9 K 699/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 8 K 1186/22
13. November 2023
8 K 1186/22 13. November 2023

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