Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 9 K 1634/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin kann eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhedes beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte voreiner Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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