Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 4 L 162/13

Tenor

1.  Der Antrag wird abgelehnt.

2.  Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der

     außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 3. Die außergericht-   

     lichen Kosten des Beigeladenen zu 2. trägt dieser selbst.

3.  Der Streitwert wird in der Wertstufe bis 13.000,00 € festgesetzt.


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