Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 4 K 2149/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oderHinterlegung in Höhe des jeweiligen Vollstreckungsbetrages ab-wenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheitin gleicher Höhe leistet.


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