Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 11 K 2643/13

Tenor

Die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 3. Juli 2013 wird aufgehoben.

Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme ihrer jeweiligen außergerichtlichen Kosten je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen der Beklagte und die Beigeladene selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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