Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 6 K 182/15.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 7.1.2015 – Az.: 5727808-430 – wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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