Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 6 L 862/14.A

Tenor

  • 1. Die Erinnerung vom 22.12.2014 gegen den Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 8.12.2014 wird zurückgewiesen.

  • 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Erinnerungsverfahrens.


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