Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 4 K 1279/15

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

                            Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 13312/17
2. September 2019
2 K 13312/17 2. September 2019

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