Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 4 K 3502/15

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

                            Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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s="absatzLinks">Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten sowie die beigezogenen Personalakten des beklagten Landes Bezug genommen.

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nks">Vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 76.10 -, juris, Rdn. 12 m.w.N.

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