Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 5 K 2025/20

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt. Im Übrigen wird der Bescheid der Beklagten vom 16.03.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.07.2020 und in der Fassung vom heutigen Tage aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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