Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 5 K 2956/99

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.499,32 DM = 4.345,63 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 8. Dezember 1999 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.345,63 EUR vorläufig vollstreckbar.


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