Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 7 K 3436/02

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 3 K 1845/05
13. Dezember 2007
3 K 1845/05 13. Dezember 2007

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