Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 5 K 137/04

Tenor

Die Klage wird auf Kosten der Kläger abgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2663/06
25. Mai 2009
12 A 2663/06 25. Mai 2009

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