Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 5 K 686/06

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt soweit die Beteiligten über die Erteilung einer Erlaubnis für eine unselbständige Beschäftigung gestritten haben.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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