Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 1 K 1201/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht das beklagte Schulamt vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 2951/09
12. August 2009
10 K 2951/09 12. August 2009

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