Anerkenntnisurteil vom Verwaltungsgericht Münster - 5 L 425/13

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die ausgeschriebene Stelle eines Verwaltungsbeamten/einer Verwaltungsbeamtin G im Sachgebiet Kundenservice des C.   – TE/ZE 048/008 –beim L.              der C1.          E.          – Dienstort N.       – der Besoldungsgruppe A 12 nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen und diesen nicht zu befördern, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 14.239,00 Euro festgesetzt.


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