Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 3 K 2775/12

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 3. September 2012 verpflichtet, den Beitrag des Klägers für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 auf monatlich 380,82 Euro festzusetzen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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