Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 4 L 1846/17

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die am 3. April 2017 ausgeschriebene Stelle "Leitung der Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen in O." mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

3. Der Streitwert wird auf 22.858,62 Euro festgesetzt.


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