Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 1 L 1300/18

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, das durch sie erteilte Einvernehmen zum Beschluss des Vorstandes des Beigeladenen zu 2. vom 5. Dezember 2018 über die Gründung eines selbstständigen Instituts für Neuroradiologie vorläufig – bis zur Entscheidung in der Hauptsache – zurückzunehmen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 50.000 Euro festgesetzt.


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