Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 1 L 119/23

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitweet wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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