Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 5 L 357/25

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

3. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 16.000,- € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen