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AAppO § 3 Famulatur

Approbationsordnung für Apotheker

(1) Durch die Famulatur nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 soll der Auszubildende mit den pharmazeutischen Tätigkeiten vertraut gemacht werden. Außerdem soll er Einblick in die Organisation und Betriebsabläufe sowie in die Rechtsvorschriften für Apotheken und in die Fachsprache erhalten.

(2) Die Famulatur ist während der lehrveranstaltungsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung unter Leitung eines Apothekers ganztägig abzuleisten. Mindestens vier Wochen der Famulatur sind in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, abzuleisten; die übrige Zeit kann wahlweise auch in

1.
einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke,
2.
der pharmazeutischen Industrie oder
3.
einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung einschließlich solcher der Bundeswehr
abgeleistet werden. Die in Satz 2 letzter Halbsatz genannte Zeit kann auch in vergleichbaren Einrichtungen in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, abgeleistet werden. Eine Ableistung in Abschnitten von mindestens vier Wochen ist zulässig. Über die abgeleistete Famulatur erhält der Auszubildende eine Bescheinigung nach Muster der Anlage 7.

(3) Für Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, pharmazeutisch-technische Assistenten und Apothekenassistenten entfällt die Famulatur.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Finanzgericht Nürnberg - 4 K 577/22
13. Juni 2024
4 K 577/22 13. Juni 2024
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (5. Senat) - OVG 5 N 68/21
13. Oktober 2022
OVG 5 N 68/21 13. Oktober 2022
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (30. Kammer) - 30 K 814.19
23. September 2021
30 K 814.19 23. September 2021
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (30. Kammer) - 30 K 206/20
23. September 2021
30 K 206/20 23. September 2021
Urteil vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (6. Senat) - L 6 U 145/17
22. April 2021
L 6 U 145/17 22. April 2021
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (30. Kammer) - 30 L 10/20
17. September 2020
30 L 10/20 17. September 2020
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (22. Senat) - L 22 R 788/14
29. Juni 2017
L 22 R 788/14 29. Juni 2017
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 K 1642/15
11. Januar 2017
15 K 1642/15 11. Januar 2017
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 917/14
16. November 2015
12 A 917/14 16. November 2015
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 2 B 143/13.NC; 2 B 143/13.NC u.a.
25. Juli 2013
2 B 143/13.NC; 2 B 143/13.NC u.a. 25. Juli 2013