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AbwV § 2 Begriffsbestimmungen

Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer

Im Sinne dieser Verordnung ist:

1.
Stichprobe eine einmalige Probenahme aus einem Abwasserstrom;
2.
Mischprobe eine Probe, die in einem bestimmten Zeitraum kontinuierlich entnommen wird, oder eine Probe aus mehreren Proben, die in einem bestimmten Zeitraum kontinuierlich oder diskontinuierlich entnommen und gemischt werden;
3.
qualifizierte Stichprobe eine Mischprobe aus mindestens fünf Stichproben, die in einem Zeitraum von höchstens zwei Stunden im Abstand von nicht weniger als zwei Minuten entnommen und gemischt werden;
4.
produktionsspezifischer Frachtwert der Frachtwert (z. B. cbm/t, g/t, kg/t), der sich auf die der wasserrechtlichen Zulassung zugrunde liegende Produktionskapazität bezieht;
5.
Ort des Anfalls der Ort, an dem Abwasser vor der Vermischung mit anderem Abwasser behandelt worden ist, sonst an dem es erstmalig gefasst wird;
6.
Vermischung die Zusammenführung von Abwasserströmen unterschiedlicher Herkunft;
7.
Parameter eine chemische, physikalische oder biologische Messgröße, die in der Anlage 1 aufgeführt ist;
8.
Mischungsrechnung die Errechnung einer zulässigen Fracht oder Konzentration, die sich aus den die einzelnen Abwasserströme betreffenden Anforderungen dieser Verordnung ergibt;
9.
betriebliches Abwasserkataster die Dokumentation derjenigen Grunddaten und Verfahren eines Betriebes oder mehrerer an einem Standort zusammengefasster Betriebe, die Einfluss auf die Menge und die Beschaffenheit des Abwassers sowie die damit verbundenen Umweltaspekte haben;
10.
Betriebstagebuch die Dokumentation aller betrieblichen und anlagenbezogenen Daten der Selbstüberwachung und Wartung, die zur betrieblichen Kontrolle, Steuerung und Regelung der Abwasseranlagen und zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung und der wasserrechtlichen Zulassung erforderlich sind;
11.
Jahresbericht eine Kurzfassung der wichtigsten Informationen zur Abwassersituation des Betriebes sowie eine Zusammenfassung und Auswertung der innerhalb eines Jahres fortlaufend dokumentierten Daten, die zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung und der wasserrechtlichen Zulassung erforderlich sind.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 D 64/19.NE
27. November 2025
9 D 64/19.NE 27. November 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 K 8037/10
9. August 2012
8 K 8037/10 9. August 2012
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (7. Senat) - 7 B 43/11
20. Dezember 2011
7 B 43/11 20. Dezember 2011
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 3 S 1728/09
8. November 2011
3 S 1728/09 8. November 2011
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 3 S 2668/08
16. März 2011
3 S 2668/08 16. März 2011
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 3246/06
20. März 2007
9 A 3246/06 20. März 2007
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 6821/05
21. November 2006
14 K 6821/05 21. November 2006
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 1615/03
29. September 2006
14 K 1615/03 29. September 2006
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 924/04
18. Juli 2006
14 K 924/04 18. Juli 2006
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 9999/03
18. Juli 2006
14 K 9999/03 18. Juli 2006