Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, daß die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme).
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ApoG § 6
Gesetz über das Apothekenwesen
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 9 S 527/20
21. Oktober 2021
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9 S 527/20 | 21. Oktober 2021 |
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Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (3. Senat) - 3 C 8/15
25. Mai 2016
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3 C 8/15 | 25. Mai 2016 |
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Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2551/13
29. April 2015
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13 A 2551/13 | 29. April 2015 |
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Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 K 1311/12
16. Juli 2012
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7 K 1311/12 | 16. Juli 2012 |